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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen Denkora, Inhaber Benedikt Lulic (nachfolgend „Denkora“ oder „Auftragnehmer“), und ihren Kunden über die Erbringung von Leistungen im Bereich Prozessautomatisierung, Workflow-Optimierung sowie KI-gestützten Chatbot- und Softwarelösungen (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Kunde“).

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Denkora stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(4) Individuelle, im Einzelfall zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen (z. B. in einem Angebot, einer Auftragsbestätigung oder einem Projektvertrag) haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Denkora bietet Dienstleistungen in den Bereichen Prozessautomatisierung und Workflow-Optimierung sowie Konzeption, Einrichtung und Betreuung KI-gestützter Chatbot-Lösungen zur Lead-Qualifizierung für Versicherungsmakler und Finanzdienstleister an.

(2) Der genaue Umfang der jeweils geschuldeten Leistung, die Vergütung sowie etwaige Fristen und Meilensteine ergeben sich ausschließlich aus dem im Einzelfall erstellten individuellen Angebot bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung. Diese AGB regeln den allgemeinen rechtlichen Rahmen, ersetzen jedoch nicht die individuelle Leistungsbeschreibung.

(3) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet Denkora eine Tätigkeit nach den Grundsätzen eines Dienst- oder Werkvertrags entsprechend der im Angebot beschriebenen Leistungsart; die konkrete Einordnung richtet sich nach dem jeweiligen Leistungsgegenstand.

(4) Denkora ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer sowie technische Dienstleister (z. B. Hosting-Anbieter, Anbieter von KI-Modellen) einzusetzen.

§ 3 Hinweis zu KI-gestützten Leistungen

(1) Bei den von Denkora eingerichteten Chatbot- und Automatisierungslösungen kommen KI-Modelle Dritter zum Einsatz. Denkora weist darauf hin, dass die Ausgaben KI-gestützter Systeme trotz sorgfältiger Konfiguration im Einzelfall fehlerhaft, unvollständig oder missverständlich sein können.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, von einem Chatbot vorqualifizierte Leads sowie automatisiert erzeugte Inhalte vor einer geschäftlich relevanten Entscheidung durch eigenes fachkundiges Personal zu prüfen. Denkora übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch den Einsatz der Lösungen bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse (z. B. eine bestimmte Anzahl an Leads, Abschlussquoten oder Zeitersparnisse) erzielt werden, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber unterstützt Denkora in dem für die Leistungserbringung erforderlichen Umfang, insbesondere durch:

(2) Verzögerungen, die durch eine nicht rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten von Denkora; vereinbarte Termine verschieben sich in diesem Fall angemessen.

§ 5 Vertragsschluss

(1) Die Angebote von Denkora sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot von Denkora schriftlich (auch per E-Mail) annimmt oder Denkora einen vom Auftraggeber erteilten Auftrag schriftlich bestätigt.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen individuellen Angebot ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(2) Rechnungen sind, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug ist Denkora berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie die Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen; die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

(4) Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 7 Laufzeit und Kündigung bei fortlaufenden Leistungen

(1) Bei Leistungen mit fortlaufendem Charakter (z. B. Betreuung, Wartung oder Weiterentwicklung eines Chatbots) richten sich Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen und etwaige Mindestlaufzeiten nach der im jeweiligen individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung getroffenen Vereinbarung.

(2) Ist im Einzelfall keine abweichende Regelung getroffen, kann der jeweilige Vertrag über fortlaufende Leistungen von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.

(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Soweit Denkora im Rahmen der Leistungserbringung individuell für den Auftraggeber Werke erstellt (z. B. Prompts, Konfigurationen, Automatisierungsworkflows, Chatbot-Konfigurationen), räumt Denkora dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zum vertraglich vorausgesetzten Zweck ein, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(2) Von Denkora eingesetzte Standardkomponenten, generische Vorlagen, Frameworks und zugrundeliegende KI-Modelle Dritter sind von einer Rechteübertragung ausgenommen; hierfür gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Drittanbieter.

(3) Eine Weitergabe der überlassenen Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Denkora, sofern sich aus der Natur des Vertrags nichts anderes ergibt.

§ 9 Gewährleistung

(1) Handelt es sich bei der geschuldeten Leistung um eine werkvertragliche Leistung, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften der §§ 633 ff. BGB mit der Maßgabe, dass Denkora zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben ist.

(2) Handelt es sich um eine dienstvertragliche Leistung (z. B. laufende Betreuung, Beratung), erfolgt keine Erfolgsgarantie; geschuldet ist das sorgfältige Tätigwerden nach dem Stand der Technik.

(3) Offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung, in Textform anzuzeigen.

(4) Eine von Denkora im Einzelfall schriftlich zugesagte Ergebnisgarantie bleibt von den Regelungen dieses Paragrafen unberührt; ihr Umfang und die Voraussetzungen ihrer Geltendmachung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

§ 10 Haftung

(1) Denkora haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Denkora, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie im Rahmen einer etwaig übernommenen Garantie und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von Denkora der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von Denkora für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn sowie für wirtschaftliche Nachteile, die aus der Nutzung KI-gestützter Ausgaben ohne die in § 3 vorgesehene Prüfung durch den Auftraggeber resultieren, ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Denkora.

§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.

(2) Soweit Denkora im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. Lead-Daten aus dem Chatbot), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab, der Bestandteil des jeweiligen Hauptvertrags wird.

(3) Im Übrigen gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von Denkora.

§ 12 Höhere Gewalt

(1) Kann eine Partei ihre vertraglichen Pflichten aufgrund von Umständen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Ausfall wesentlicher IT-Infrastruktur bei Drittanbietern, staatliche Maßnahmen) nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllen, ist sie für die Dauer und im Umfang der Beeinträchtigung von der jeweiligen Leistungspflicht befreit.

(2) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer eines solchen Ereignisses.

§ 13 Änderung dieser AGB

Denkora behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen oder aus sachlichem Grund erforderlich ist. Über Änderungen wird der Auftraggeber rechtzeitig in Textform informiert. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Rechtsfolge wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Bereits laufende Verträge mit individuell vereinbarten Konditionen bleiben von einer Änderung dieser AGB unberührt, soweit die individuelle Vereinbarung vorrangig gilt.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Sitz von Denkora (Bielefeld).

(3) Änderungen und Ergänzungen von Verträgen mit Denkora bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses selbst.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.